D. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Die nachfolgenden Wörter oder Ausdrücke haben die folgende Bedeutung, wenn sie in diesem
Versicherungsvertrag vorkommen und in
Fettdruck hervorgehoben sind.
Unfall: bezeichnet eine durch äußere Umstände hervorgerufene plötzliche und unvorhergesehene körperliche, psychische oder emotionale Verletzung (in Folge von Ereignissen, die außerhalb des Willens und der Kontrolle des Versicherungsnehmers und seiner Familienangehörigen liegen).
Unterkunft bei stationärer Behandlung unterhaltsberechtigter Kinder: bedeutet, dass, wenn unterhaltsberechtigte Kinder des Versicherungsnehmers nach einem Unfall in ein öffentliches oder privates Krankenhaus, das sich weiter als 30 km vom Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt befindet, eingeliefert werden, die Kosten für die Unterbringung im Krankenhauszimmer des unterhaltsberechtigten Kindes oder in einem Hotel im Rahmen dieses Versicherungsvertrags übernommen werden. Nähere Angaben hierzu sind nachstehend in Abschnitt E. für das Versicherungspaket Standard, Abschnitt G. für das Versicherungspaket Komfort und Abschnitt I. für das Versicherungspaket Premium unter der Überschrift Wogegen Sie versichert sind enthalten.
Hauptfälligkeit: bezeichnet den auf den Ablauf der aktuellen Laufzeit des Versicherungsvertrags folgenden Tag.
Begünstigter: die Person, die die Leistungen gemäß diesem Versicherungsvertrag erhält, wie in Abschnitt L – So melden Sie ein versichertes Ereignis dieses Versicherungsvertrags beschrieben.
Versicherungssumme: bezeichnet den Höchstbetrag je Laufzeit des Versicherungsvertrags, den Sie, Ihr Lebenspartner, Erwachsene in Ihrer Obhut und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder gemäß diesem Vertrag als Versicherungsleistung erhalten können. Dieser ist jeweils in Abschnitt F. für das Versicherungspaket Standard, Abschnitt H. für das Versicherungspaket Komfort und Abschnitt J. für das Versicherungspaket Premium unter der Überschrift Welche Entschädigung erhalten Sie und wie hoch ist Ihre Versicherungssumme? bzw. in Ihrem Versicherungsschein erläutert.
Verfestigung: bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem die Invalidität als dauerhaft angesehen wird, da keine weitere Behandlung mehr durchgeführt werden kann, es sei denn, sie wird durchgeführt, um das Ausmaß der Invalidität zu begrenzen.
Widerrufsfrist: bezeichnet einen Zeitraum von 30 (dreißig) vollen Kalendertagen (wie nachstehend in Abschnitt O.1 erläutert), während dessen Sie Ihren Versicherungsvertrag ohne Angabe Ihrer Gründe widerrufen können.
Erwachsener in Ihrer Obhut: bezeichnet eine in Ihrer Obhut stehende Person, die:
- zwischen 18 und 25 Jahre alt ist und keine Vollzeit-Schule besucht und kein Vollzeit-Studium absolviert;
- das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Erwachsene in Ihrer Obhut muss unter derselben Adresse wohnhaft sein wie Sie.
Unterhaltsberechtigte Kinder: bezeichnet in Ihrer Obhut stehende Personen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder, wenn sie eine Vollzeit-Schule besuchen oder ein Vollzeit-Studium absolvieren, nicht älter als 25 Jahre sind, und die nicht verheiratet sind und keine Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Inkrafttreten des Versicherungsvertrags: bezeichnet den Tag, an dem dieser Versicherungsvertrag für alle Vertragspartner rechtlich bindend wird.
Deckungsvoraussetzungen: bezeichnet die Voraussetzungen, die bei Ihnen und/oder Ihren Familienangehörigen vorliegen müssen, um diesen Versicherungsvertrag abschließen und Versicherungsleistungen erhalten zu können.
Familienangehörige: bezeichnet Sie und/oder Ihren Lebenspartner und/oder Erwachsene in Ihrer Obhut und/oder Ihre unterhaltsberechtigten Kinder, die unter derselben Adresse wohnhaft und gemeldet sind (oder an einem anderen Ort eine Vollzeit-Schule besuchen oder ein Vollzeit-Studium absolvieren), sofern sie im Versicherungsschein genannt sind.
Vollzeit-Schule oder Vollzeit-Studium:
bezieht sich auf Schüler oder Studierende, die ein Vollzeitpensum zu erfüllen haben, mit einer festgelegten Stundenzahl, die durch das örtlich geltende Schulsystem oder die zuständige Institution festgelegt wird.
Bestattungskosten: bezeichnet die Kosten, die für die Organisation einer Bestattung anfallen, u.a. für Erd- oder Feuerbestattung oder eine andere gewählte Bestattungsart.
Versicherungsgebiet:
bezeichnet das Gebiet, in dem dieser Versicherungsvertrag Ihnen Versicherungsschutz bietet, gemäß der Beschreibung in Ihrem Versicherungsschein.
Haushaltsleistungen:
Unterstützung bei der Bewältigung der täglichen Aufgaben wie Gartenarbeit, Einkauf von Lebensmitteln, Reinigung des Hauses, Betreuung unterhaltsberechtigter Kinder und Kochen.
Stationäre Behandlung:
bezeichnet einen länger als 24 Stunden andauernden Zeitraum, den Sie und/oder Ihre Familienangehörigen in einem privaten oder öffentlichen Krankenhaus in Folge einer durch einen Unfall verursachten Verletzung verbringen müssen.
Ausschließlich bezogen auf Pandemie-Schutz wie in E.9., G.12 und I.18.: Aufenthalt oder Dauerhaftigkeit in:
- einer Krankenhausstruktur des nationalen Gesundheitsdienstes
- einer auf nationaler Ebene akkreditierte oder anerkannte Struktur
- ordnungsgemäß unterstutzte Einrichtung, die durch Regierungs-Ordnung bewilligt wurde.
Versicherungsvertrag:
Ihr Versicherungsschein bzw. Ihre Versicherungsscheine sowie diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Versicherungsprämie:
bezeichnet den Betrag, den Sie für den im Rahmen dieses Versicherungsvertrags gebotenen Versicherungsschutz gezahlt haben, einschließlich Steuern und Gebühren, die an die zuständigen Behörden in dem Land, in dem dieser Vertrag abgeschlossen wird, abzuführen sind. Die Höhe der Versicherungsprämie ist in Ihrem Versicherungsschein genannt. Die Versicherungsprämie setzt sich zusammen aus den Kosten des von Ihnen gewählten Pakets und etwaigen zusätzlichen von Ihnen gewählten Optionen.
Versicherungsnehmer/Sie/Ihr/Ihre:
bezeichnet die im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer genannte Person.
Versicherer/wir/uns/unser:
ist die PSA Insurance Limited, eine durch die maltesische Finanzdienstleistungsbehörde (Malta Financial Services Authority) für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts zugelassene Gesellschaft mit der Registrierungsnummer C44567. Eingetragener Sitz: MIB House, 53, Abate Rigord Street, XBX1122 Ta’ Xbiex, Malta. Der Versicherer ist in Deutschland im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit tätig.
Invaliditätsgrad: bezeichnet den in der Tabelle „Invaliditätsgrad“ in Abschnitt S. jeweils genannten Invaliditätsgrad (in Prozent). Dieser ist abhängig von dem gewählten Versicherungspaket und dem Umstand, der zu der dauerhaften Invalidität geführt hat.
Medizinischer Unfall:
bezeichnet ein unvorhergesehenes Ereignis, das schädliche Folgen für die Gesundheit oder die körperliche Unversehrtheit des Versicherungsnehmers und/oder seiner Familienangehörigen hatte und den normalen Verlauf des ursprünglichen Krankheitsbildes verändert hat. Insbesondere durch ärztliche Behandlung ausgelöste Erkrankungen und nosokomiale Infektionen sind durch diesen Versicherungsvertrag abgedeckt. Der medizinische Unfall muss durch chirurgische Eingriffe, Prävention, Diagnose, Untersuchung oder Behandlung durch zugelassene medizinische Fachkräfte verursacht worden sein.
Medizinischer Sachverständiger:
bezeichnet einen in Deutschland zugelassenen medizinischen Berufsträger, der vom Anspruchsteller oder von einer medizinischen Einrichtung beauftragt wurde, den Gesundheitszustand oder die Todesursache des Versicherungsnehmers und/oder seiner Familienangehörigen zu bestätigen.
Medizinisches Gutachten:
bezeichnet das Dokument, in dem das Ergebnis einer von einem medizinischen Sachverständigen durchgeführten medizinischen Untersuchung als Nachweis für den Gesundheitszustand oder die Todesursache des Versicherungsnehmers oder seiner Familienangehörigen wiedergegeben ist.
Medizinische Kosten:
bezeichnet die Kosten, die im Zusammenhang mit von zugelassenen medizinischen Fachkräften nach einem Unfall verordneten medizinischen, paramedizinischen, pharmazeutischen und/oder chirurgischen Behandlungen bzw. Eingriffen anfallen. Ferner werden im Rahmen dieses Versicherungsvertrags Transportkosten übernommen (d.h. die Kosten für den Transport vom Ort des Unfalls zum Krankenhaus oder vom Wohnort des Versicherungsnehmers zum und vom Behandlungsort). Durch Zeckenbisse verursachte Infektionen sind im Versicherungsschutz enthalten. Je nach Versicherungspaket und Optionen, die Sie bei Vertragsschluss gewählt haben, sind Herzinfarkte, Schlaganfälle und Nebenwirkungen verschriebener Medikamente unter der Deckung für medizinische Kosten enthalten. Unfälle aufgrund von Erfrieren, Ertrinken, Tauchen und Ersticken sind inbegriffen, sofern diese Option bei Vertragsschluss gewählt wurde. Schließlich sind die Kosten für die Erstellung des REHA-Berichts durch einen persönlichen Unfallberater in die Deckung für medizinische Kosten bei allen Versicherungspaketen einbezogen.
Mein Konto: bezeichnet den geschützten Bereich auf der Website
www.psa-insurance-solutions.de/mein-konto, auf den
Sie durch Eingabe eines Benutzernamens und Kennworts zugreifen können. Er enthält
Ihren Versicherungsvertrag sowie weitere Unterlagen für die Verwaltung
Ihres Versicherungsvertrags.
Haustier: Bezieht sich auf jede Katze oder jeden Hund, die bzw. den Sie als Begleiter an Ihrem Wohnort behalten. Ihr Haustier muss:
- die Vorschriften Ihres Wohnsitzlandes einhalten
- über einen Mikrochip oder ein Identifikations-Tattoo identifizierbar sein
- über seine Impfungen auf dem Laufenden sein
Zuständige Behörde:
bezeichnet jede deutsche Behörde, die befugt ist, Invalidität zum Zwecke der Gewährung von Sozialleistungen zu bestimmen (z.B. Versorgungsamt), oder jeden medizinischen Sachverständigen, der befugt ist, ein medizinisches Gutachten auszustellen.
Pandemie-Erkrankungssymptome: Grippesyndrom, das durch einen neuen Erreger verursacht wird, gegen den es keine Immunisierung gibt, dessen Ausbreitung rasch voranschreitet und ganze Gemeinschaften in vielen geographischen Gebieten der Welt betrifft, mit einer hohen Zahl schwerer Fälle und einer hohen Sterblichkeit, und das einen Infektionserreger betrifft, der Atemwegserkrankungen unterschiedlichen Schweregrades verursacht. Es wird über Beispiele berichtet: SARS-Cov, Sars-Cov2, Mers-Cov, CoViD-19.
Lebenspartner: bezeichnet die an zweiter Stelle genannte versicherte Person, d.h. der Ehepartner, der mit dem Versicherungsnehmer zusammenlebende Lebenspartner oder der in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Lebenspartner, der an derselben Postanschrift wie der Versicherungsnehmer wohnt, sofern sie nicht rechtlich oder tatsächlich getrennt leben.
Laufzeit des Versicherungsvertrags:
bezeichnet die Tage, zwischen denen dieser Versicherungsvertrag in Kraft ist, wie dies in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Dauerhafte Entstellung:
bezeichnet eine dauerhafte Veränderung des Aussehens des Versicherungsnehmers oder seiner Familienangehörigen in Folge eines Unfalls. Insbesondere gelten eine Narbe, eine Verformung, ein gebrochener Zahn als dauerhafte Entstellung.
Dauerhafte Vollinvalidität:
bezeichnet eine durch einen
Unfall verursachte dauerhafte und unheilbare Beeinträchtigung, aufgrund derer
Sie und/oder Ihre
Familienangehörigen dauerhaft unfähig sind, eine Arbeit oder berufliche Tätigkeit auszuüben. Dies schließt berufliche Tätigkeiten mit ein, die sich von der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit unterscheiden. Die
dauerhafte Vollinvalidität kann physischer, psychischer und/oder geistiger Art sein. Eine
dauerhafte Vollinvalidität muss durch eine von einer
zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung oder ein von einem
medizinischen Sachverständigen ausgestelltes medizinisches Gutachten auf Grundlage der in AUB2014 Absatz 2.1.2.2. genannten Kriterien (siehe
https://www.gdv.de/resource/blob/6252/952c52d93fc486c4970a8c33e2ea0d1e/01-allgemeine-unfallversicherungsbedingungen--aub-2014--data.pdf) bestätigt werden.
Dauerhafte Teilinvalidität:
bezeichnet eine dauerhafte und unheilbare Teilbeeinträchtigung in Folge eines Unfalls. Die dauerhafte Teilinvalidität kann physischer, mentaler und/oder geistiger Art sein. Die dauerhafte Teilinvalidität muss durch eine von einer zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung oder ein von einem medizinischen Sachverständigen ausgestelltes medizinisches Gutachten bestätigt werden. Die Entschädigungssumme für dauerhafte Teilinvalidität wird nach der Tabelle in Abschnitt S berechnet.
Versicherungsschein:
bezeichnet das Dokument, in dem die Angaben zu diesem Versicherungsvertrag auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Angaben enthalten sind.
Verlängerungsanzeige:
bezeichnet die Verlängerungsbenachrichtigung, die wir an die E-Mail-Adresse senden, die Sie uns bei Vertragsschluss mitgeteilt haben.
Schwere Verletzung:
bezeichnet eine Verletzung, die bei einem Unfall erlitten wird und die eine stationäre Behandlung von mindestens 24 Stunden erfordert oder zu einer Fraktur, zu einer Schädigung eines inneren Organs oder zu schweren Verbrennungen führt.
Nebenwirkungen verschriebener Medikamente:
jede schädliche und unvorhergesehene Wirkung eines von einem
medizinischen Sachverständigen verschriebenen Medikaments, die durch Versicherungsschutz im Rahmen dieses
Versicherungsvertrags abgedeckt werden kann.
Ungenutzter Prämienanteil:
entspricht Ihrer Versicherungsprämie einschließlich aller Steuern, Gebühren und steuerähnlichen Abgaben, die Sie bereits gezahlt haben, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Tage, die durch Ihre letzte Zahlung abgedeckt sind und, anschließend dividiert durch die Gesamtzahl der Tage, die durch Ihre letzte Prämienzahlung abgedeckt sind.