C. DEFINITIONEN
Die unten angegebenen Begriffe und deren Bedeutungen finden Sie fettgedruckt in Ihrem Versicherungsschein.
Anspruchsvoraussetzungen: Vereinbarungen, die in der Versicherungspolice festgehalten werden, um vom Versicherungsschutz profitieren zu können.
Fahrzeug: Bezieht sich auf das Fahrzeug, das in Ihrer Versicherungspolice beschrieben ist und von Ihrem KFZ-Versicherer abgedeckt wird.
Geografische Grenzen: Ein Geltungsbereich, in dem diese Police Ihnen Versicherungsschutz gewährt, wie in Ihrer Versicherungspolice beschrieben.
Höchstversicherungssumme: Ist der Höchstbetrag, für den Sie gemäß dieser Police entschädigt werden können. Diese Punkte werden in Abschnitt E. Wie hoch ist ihre höchstentschädigungssumme erklärt und, wo zutreffend, in Ihrem Versicherungspolice aufgeführt.
Jahrestag: Dies ist der Tag nach Ablauf der aktuellen Versicherungsdauer.
Kfz-Versicherer: Ihr Versicherer, der mindestens Schäden an Ihrem Fahrzeug sowie die Gefahren Brand und Diebstahl abdeckt Ihnen eine umfassende Versicherungsdeckung für das in Ihrer Versicherungspolice beschriebene Fahrzeug bietet.
Mein Konto: Dies ist der sichere Bereich der Webseite www.psa-insurance-solutions.de/mein-konto, auf die Sie mit einem Benutzernamen und einem Passwort zugreifen können. In diesem Bereich finden Sie Ihre Versicherungspolice sowie Dokumente zur Verwaltung Ihrer Police.
Police: bezieht sich auf Ihre(n) Versicherungspolice(n) und diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Privatgebrauch: Fahrzeuge, die nicht zur Beförderung von Personen und/oder Güter gegen Bezahlung genutzt werden. Dazu gehören Fahrzeuge wie: Taxis, Krankenwagen, Fahrschulen, Kurzzeitvermietungen und Lieferfahrzeuge.
Sachverständiger/Gutachten: Der Sachverständiger oder das Gutachten, das der von Ihrem Kfz-Versicherer / uns beauftragte Sachverständige erstellt hat.
Schaden/Folgen Schaden: Bezeichnet man direkte und indirekte Kosten in Zusammenhang mit Ihrem Schadenfall, sofern diese nicht ausdrücklich in den Versicherungsschein vermerkt wurden.
Stichtag: Ein Datum, an dem der Versicherungsbeginn ausgewiesen ist.
Totalschaden: Das versicherte Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten, wenn:
- die Reparaturkosten der versicherten Sache höher als 80 % des durch einen Sachverständigen für ein Fahrzeug gleichen Alters mit gleichen Merkmalen und im gleichen Abnutzungszustand bestimmten Wert übersteigen (Sachverständigentaxe).
- das Fahrzeug laut Meinung des Sachverständigen technisch nicht zu reparieren ist.
- das versicherte Fahrzeug gestohlen und nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Anzeige des Diebstahls bei den zuständigen Behörden gefunden wurde.
Ungenutzter Anteil Der Prämie: Ist gleich Ihrem Versicherungsprämienbetrag einschließlich aller Steuern, Gebühren und steuerähnlichen Abgaben, die Sie bereits bezahlt haben, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Tage, die durch Ihre letzte Zahlung abgedeckt sind, und dividiert durch die Gesamtzahl der Tage, die durch Ihre letzte Zahlung abgedeckt sind.
Versicherer/wir/uns/unser: PSA Insurance Ltd., eine Firma, die durch die Maltesische Finanzdienstleistungsbehörde ermächtigt ist, Versicherungsgeschäfte unter der Registrierung C44567 zu betreiben. Eingetragener Firmensitz: MIB House, 53, Abate Rigord Street, XBX1122 Ta’ Xbiex, Malta. Der Versicherer ist nach der Dienstleistungsfreiheit in Deutschland tätig.
Verlängerungsaufforderung: Eine Verlängerungsaufforderung, die wir an die E-Mail-Adresse senden, die Sie uns beim Unterzeichnen zur Verfügung gestellt haben.
Versicherungsbeitrag: Eine Geldsumme, die als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an einen Versicherer bezahlt wird einschließlich aller Steuern/ Gebühren.
Versicherungsdauer: Eine Laufzeit des Versicherungsschutzes, die in Ihrer Versicherungspolice ausgewiesen ist.
Versicherungsfall: das Ereignis, das zu einem Totalschaden führt.
Versicherungsnehmer/Sie/Ihr/Ihre/Ihnen: Die in der Versicherungspolice genannte Person.
Versicherungspolice: Ein Dokument, das Allgemeine Versicherungsbedingungen sowie alle wichtigen Vertragsdetail sowie Informationen zu den Vertragspartnern enthält.
Widerrufsfrist: Der Zeitraum von dreißig (30) vollen Kalendertagen ab dem Tag, an dem Sie Ihre Police erhalten haben, während dieser Frist können Sie diese Police ohne Angabe Ihrer Gründe kündigen.